Mediengesetznovelle 2005 §25:
(5) Für eine Website, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass nur der Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers anzugeben sind. Abs. 3 und 4 finden auf eine solche Website keine Anwendung.
Die entsprechenden Informationen für http://www.bebt.de/, http://downhill.g.la/ und http://vsrv21575.customer.vlinux.de/ sowie darunterliegende Seiten lauten folgendermassen:
Name des Betreibers: | Andreas Metzler |
Wohnort: | Au |